Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratungs- und Planungsleistungen im Bereich Operations und Supply Chain Management zwischen der Jehemo Suum Operations GmbH (Auftragnehmer) und ihren gewerblichen Kunden (Auftraggeber).
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die beidseitige Unterzeichnung eines Projektvertrages oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in Form von Analysen, Prozessoptimierungen und Beratung. Es wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet, es sei denn, dies ist explizit schriftlich vereinbart.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Projektvertrag. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte.
6. Geheimhaltung (NDA)
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen strikt geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
7. Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Alle von uns erstellten Gutachten, Prozesspläne und Konzepte unterliegen dem Urheberrecht. Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch eingeräumt.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.